Seitenanfang

Hauptnavigation




Zusatzinformationen

Termine

16. Mai 2012 - 31. Mai 2012

Personalausschuss

Ort: Aachen
31. Mai 2012

Frauenforum

Ort: Aachen


Hauptinhaltsbereich

Meldung:

StädteRegion Aachen, 27. Januar 2012
Aachener Signal:

Minijobs in ihrer jetzigen Form abschaffen!

SPD Aachen tritt der kritischen Stellungnahme bei

Minijobs werden häufig gering entlohnt und sind zumeist unsichere Arbeitsverhältnisse mit oft schwierigen Arbeitsbedingungen. Die Minijobs bieten in ihrer bisherigen Form keine annehmbare Lösung für Frauen, die am Erwerbsleben teilhaben wollen und sie erhöhen das Risiko von Altersarmut.

Die SPD Aachen hat sich anlässlich ihrer letzten Vorstandssitzung dieser Stellungnahme angeschlossen und das „Aachener Signal“ einstimmig beschlossen. Die frauenpolitischen Vereinigungen der politischen Parteien in Aachen (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF), Bündnis 90/Die Grünen, Frauen Union, Liberale Frauen, und Linke sozialistische Arbeitsgemeinschaft der Frauen (LISA) haben im letzten Jahr eine gemeinsame Veranstaltung zum Thema Minijobs durchgeführt. Das Ergebnis bei der Publikumsbefragung am Ende der Diskussion war eindeutig: Die Mehrheit sprach sich für eine Abschaffung der Minijobs in ihrer bisherigen Form aus.

„Die „geringfügig entlohnte Beschäftigung“ wurde ursprünglich als Zuverdienst-Modell entwickelt, um vor allem sozial abgesicherten Erwerbstätigen, z.B. Hausfrauen, Studierenden, Rentnerinnen und Rentnern etc. durch die Sozialversicherungsfreiheit einen unbürokratischen Zuverdienst zu ermöglichen“, so Daniela Jansen, Vorsitzende der AsF Aachen. Die negativen Auswirkungen sind jedoch nicht zu unterschätzen: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie beitragsfreie Familienversicherung in der Krankenversicherung und das Ehegattensplitting tragen dazu bei, dass für viele insbesondere verheiratete Frauen die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes nicht lohnend ist. Jedoch ist eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen und Männer, die in einem „400 Euro-Job“ arbeiten, nicht möglich.

Auch für SGB II-Bezieherinnen hat die Minijob-Regelung verheerende Folgen: Die Zumutbarkeitsregelung besagt, dass jede Arbeit (unter Androhung von Leistungskürzung) angenommen werden muss, die den Sozialhilfebezug in der Höhe begrenzen kann - dazu zählen auch Minijobs. Seit der Einführung im Jahr 2003 stieg die Zahl der geringfügig Beschäftigten von 5,77 Mill. Menschen auf 6,8 Mill. bis Juni 2010.

„In der Städteregion Aachen haben rund 40.000 Menschen eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung, 5.500 beziehen gleichzeitig ALG II- mehr als 50% davon sind Frauen“, erläutert Daniela Jansen die alarmierenden Zahlen.

Seitdem der Maximal-Verdienst von 400 € nicht mehr mit einer Arbeitszeitbegrenzung gekoppelt ist, sinken die Stundenlöhne rapide. „86,3 % aller Minijobber, darunter mehrheitlich Frauen, erhalten einen Niedriglohn“, so das Gutachten der Sachverständigenkommission für den Gleichstellungsbericht aus dem Jahr 2011.


Zum Seitenanfang